Future Energy Lab - Nutzungsbedingungen

Präambel:
Das Future Energy Lab (FEL) ist ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), welches diese seit Anfang 2020 im Auftrag des Bundesministerums für Wirtschaft und Klimaschutz umsetzt. Das FEL lebt vom starken Engagement und Commitment seiner Community, die ganz überwiegend aus Digital- und Energiewirtschaft kommt. Grundlage für das FEL ist die Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Nach dieser Strategie sollen Reallabore als wirtschafts- und innovationspolitisches Instrument eingesetzt werden, um Technologien sowie regulatorische Ansätze zu testen.

Im Jahr 2021 wurde aus einem bisher weitgehend virtuellen Projekt ein reales. Mit dem Ziel, im Lab digital geprägte Umsetzungs- und Demonstrationsprojekte tatsächlich aufzubauen und zu erproben, bietet das FEL am Standort der dena in den Räumlichkeiten der Königlichen Porzellanmanufaktur in Berlin-Tiergarten seinen Community Membern unter anderem die Möglichkeit, das Digital Studio sowie eine Präsentations- und Netzwerkfläche inklusive Co-Working und Lounge Ebene zu nutzen.

Die Community des FEL unterteilt sich in:

  • Member des FEL mit Zugang zu exklusiven Online Inhalten, wie News, Beiträgen, Eventeinladungen und Newsletter, § 3 und können situativ Shared Desks im Open Space und die Lounge des FEL besuchen und zum Networking nutzen, § 4.

Start-ups erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, die Arbeitsplätze im Digital Studio zu nutzen, § 5.

(1) Für die Nutzung des digitalen Community-Bereichs und des physischen Labs ist ein Member-Account auf der Plattform B2Match erforderlich. Die Registrierung erfordert eine Zustimmung zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie der ausgehangenen Lab Rules.

B2Match ist ein EU-DGSVO konformer Dienst mit Sitz in Österreich.

(2) Bei der Registrierung sind Name, Vorname, Institution, Funktion, E-Mail-Adresse anzugeben und ein Passwort zu erstellen. Zum Einloggen werden zukünftig die E-Mail-Adresse und das Passwort als Zugangsdaten benötigt. Alternative Registrierungs- und Anmeldewege sind mit LinkedIn oder Google möglich. Jede Person darf nur einen Member Account unterhalten. Die Registrierung wird von der dena überprüft und freigegeben. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht („Kuratiertes Netzwerk“).

(3) Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Member-Account erstellt. Member können jederzeit die Angaben zur Kontaktaufnahme oder ein Profilbild ergänzen oder aktualisieren.

(4) Registrierte Member können sich durch eine Anfrage an auch Zugang zu den Räumlichkeiten des FEL in Berlin Tiergarten und den vor Ort stattfindenden Community-Events zu erhalten.

(5) Member können jederzeit aus dem FEL austreten und die Löschung ihres Member Accounts selbst über die digtiale Plattform vornehmen oder über eine E-Mail an durch die dena vornehmen lassen.  Vom Member für den Communitybereich zur Verfügung gestellte Beiträge verbleiben nach Löschung des Member-Accounts im Communitybereich oder werden auf Wunsch des Member gelöscht.

(6) Ziel des FEL ist es, eine lebendige Community aufzubauen und zu etablieren. Die dena überprüft daher regelmäßig die Aktivität der Member (Teilnahme Events, Nutzung des digitalen Community-Bereichs, Beitrag zum Community-Newsletter etc.) und behält sich vor, die Profile und Zugänge für den digitalen Community-Bereich bei Inaktivität nach außen hin stillzulegen. Die Überprüfung erfolgt alle 3 Monate. Nach 6 Monate Innaktivität erfolgt die Stilllegung. Die Member werden über diesen Vorgang informiert und können durch Teilnahme an einem FEL-Format ihr Profil und Zugang reaktivieren.

(7) Die dena ist weder Stellvertreterin noch wird sie selbst Vertragspartnerin bei etwaigen entstehenden Vertragsbeziehungen zwischen den Membern.

(8) Die Membership im FEL ist kostenlos.

(1) Zur Membership im FEL berechtigt sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Organisationen aus der Energie- und Digitalbranche mit operativ-strategischer Verantwortung innerhalb ihrer Institution.

(2) Das FEL zielt auf einen praxisorientierten Erprobungsprozess von unterschiedlichen Anwendungsfeldern der Energiewirtschaft ab. Es soll z.B. die Testung von Künstlicher Intelligenz und Crowd Sourcing über Internet of Things (IoT) und Robotik bis hin zur Blockchain-Technologie unterstützen. Member sollen daher

  • teilweise oder vollständig an digitalen und energiewirtschaftlichen Themen arbeiten,
  • sich für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung, die im Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung steht, einsetzen,
  • sich an der Entwicklung von Infrastruktur, Services und Geschäftsmodellen von morgen beteiligen,
  • Teil internationaler und nationaler Netzwerke für das Gelingen der Energiewende sein,
  • interdisziplinäre, innovative, strategische und marktorientierte Lösungen voranbringen.

Weiterhin sollten Member

  • Expertise in mindestens einem relevanten Arbeitsfeld der Energie- oder Digitalwirtschaft
    (Bspw. Energieversorgung, Blockchain-Entwicklung etc.) mitbringen und
  • in der Entwicklung innovativer Prozesse, Produkte oder Infrastruktur für die Energiewende oder Digitalbranche mit Potential für die Transformation des Energiesystems tätig sein.

(3) Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

(1) Member erhalten Zugang zu den Inhalten im digitalen Community-Bereich (via B2 Match Plattform). Außerdem können sie über die im Community-Bereich hinterlegten Kontaktinformationen mit anderen Membern in Verbindung treten.

(2) Der digitale Community-Bereich ist im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Ein Member darf nicht

  • auf die Webseite mit Hilfe von Robots, Crawlern, Bots, Spidern oder sonstigen Technologien, Methoden oder Verfahren zuzugreifen, sie abrufen, erfassen oder in irgendeiner Weise kopieren;
  • die Webseite auf eine Art und Weise nutzen, die sie unterbrechen würde oder deren Funktionsweise in sonstiger Weise negativ beeinflusst;
  • unberechtigt urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter, die über die Webseite zugänglich gemacht werden, kopieren, modifizieren, übermitteln, davon abgeleitete Werke erstellen, sie nutzen, oder reproduzieren.

(1) Neben der Nutzung des digitalen Community-Bereichs bietet die dena den Membern die Möglichkeit, zum Networking die Shared Desks im Open Space (2. Etage) sowie die Lounge (3. Etage) des FEL, auf dem Gelände der Königlichen Porzellanmanufaktur, Wegelystraße 1, 10623 Berlin, einschließlich WiFi sowie der Küchen und Sanitärräume unentgeltlich, bis zu 4 Tage pro Monat, zu nutzen, sofern diese nicht für Veranstaltungen des Labs genutzt werden Außerdem sind exklusive Community-interne Veranstaltungen geplant. Hierfür erhalten die Member separate Einladungen.

(2) Member, die sich für die Nutzung des physischen Labs über anmelden, erhalten einen individuellen Türcode für das FEL. Die Anmeldung muss mindestens 3 Arbeitstage (Montag-Freitag) vor dem jeweiligen gewünschten Termin erfolgen. Member verpflichten sich, Türcodes sicher aufzubewahren, keiner anderen Person Zutritt zum Lab zu gewähren sowie bei einer vermuteten Sicherheitsverletzung die dena unverzüglich zu informieren. Member haften für die rechtswidrige Weitergabe ihres Türcodes.

(3) Member+ sind zur sorgfältigen Nutzung der Räumlichkeiten und deren Einrichtung entsprechend der dort aushängenden Lab Rules verpflichtet.

(1)Start-ups haben darüber hinaus die Möglichkeit, für einen Zeitraum von einem, drei oder sechs Monat(en) die Arbeitsplätze im Digital Studio (1. Etage) des FEL, auf dem Gelände der Königlichen Porzellanmanufaktur, Wegelystraße 1, 10623 Berlin unentgeltlich zu. Dies umfasst:

  • Arbeitsplätze für bis zu 4 Personen je Start-Up (rotierende Teams sind möglich) im Digital Studio (Shared Office, kein fester Arbeitsplatz)
  • Mitnutzung von Open Space, Lounge, Küche, Wifi, Sanitärräume

Die Fläche, die insgesamt mitgenutzt werden kann, beträgt 705 qm.

Der Begriff Start-up umfasst dabei Gründungen, die nicht länger als 10 Jahre bestehen, denen ein disruptives Geschäftsmodell zugrunde liegt und die ein stark skalierendes wirtschaftliches Wachstum anstreben.

Für die Nutzung des Digital Studios durch die rotierenden Teammitglieder ist pro Person ein Member Account erforderlich.

Variable Teamgrößen oder Nutzungsdauern sind auf Anfrage abzustimmen.

(2) Für die Nutzung von Arbeitsplätzen im Digital Studio ist ein schriftlicher Antrag und der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen dem Start-up und der dena erforderlich. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Beginn der Überlassung unter der E-Mail eingereicht werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden muss folgende Angaben beinhalten:

  • Pitch Deck
  • Name und Rechtsform des Start-ups
  • Verantwortliche Person
  • Beschreibung der Tätigkeit des Start-ups
  • Gewünschter Beginn der Nutzung
  • Gewünschte Dauer der Nutzung
  • De-Minimis Erklärung, Link dazu hier
  • Nachweis über die gewerbliche oder private Haftpflichtversicherung (aller Teammitgleider)

Ein Antrag gilt erst als eingegangen mit dem Zugang aller erforderlichen Unterlagen. Gehen mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum ein, wird der Nutzungsvertrag mit dem Start-up geschlossen, dass den zeitlich früheren Antrag gestellt hat.

(3) Für den Fall, dass die unentgeltliche Bereitstellung von Arbeitsplätzen als staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzustufen sein sollte, erfolgt die Förderung als De-Minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf De-Minimis-Beihilfen (De-Minimis-Verordnung). Danach können Unternehmen in drei Steuerjahren bis zu 200.000 Euro an staatlicher Förderung erhalten. Mit der Antragstellung ist daher anzugeben, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Antragsteller im laufenden und in den zwei davorliegenden Steuerjahren De-Minimis-Beihilfen erhalten hat. Aktuell liegt der Nettonutzungswert des Digital Studio im FEL monatlich bei 491,47 € (netto) pro Person. Das Recht auf Anpassung dieser Höhe, entsprechend der realen Einrichtung des FEL, wird vorbehalten. Es wird jeder angebrochene Monat als vollständiger Monat berücksichtigt.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Arbeitsplätze besteht nicht. Die dena legt im Einzelfall fest, welche Arbeitsflächen – soweit verfügbar – zur Verfügung gestellt werden können.

(1) Die dena ist um einen störungsfreien Betrieb des Standorts FEL bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die die dena Einfluss hat. Die dena übernimmt keine Gewährleistung für den jederzeitigen Zugang der Member zu den Räumlichkeiten des FEL. Die Nutzung des Labs ist nur möglich, wenn keine andere Nutzung dem entgegensteht.

(2) Sollte es bei der Nutzung des Standorts FEL zu Störungen kommen, werden Member die dena von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn Member Informationen über die Nutzung durch Dritte erlangen, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr,
Wochenende und Brücken- und Feiertage auf Anfrage
24.12. – 31.12. geschlossen

(4) Die dena schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb der Member sonst betreffender Vorgaben.

(5) Die dena ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Member. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Die Member weisen dem FEL das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung nach.

(1) Member räumen der dena die einfachen, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte (Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Übersetzung, Recht zur Speicherung auf jedem verfügbaren Medium (Multimedia-Recht) sowie Datenbankrecht) an den zur Verfügung gestellten Inhalten ein. Die Rechteeinräumung erfolgt widerruflich. Die jeweiligen Member werden dabei als Quelle genannt.

(2) Die Member willigen in die Bearbeitung und Änderung sowie die Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Inhalte durch die dena oder durch von der dena beauftragte Dritte ein.

Die Member können der dena ihr Firmenlogo freiwillig zur Verfügung stellen. In diesem Fall räumen sie der dena ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, widerrufliches Recht zur Verwendung des Firmenlogos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des FEL ein. Im Falle des Widerrufs wird das Logo aus digitalen Produkten entfernt. Bereits erstellte Printprodukte können weiterverwendet werden.

(3) Die Member versichern, dass sie über die Nutzungsrechte an den Inhalten und dem Firmenlogo frei verfügen und dass keine Rechte Dritter, insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte einer Nutzung im genannten Umfang durch die dena entgegenstehen. Darüber hinaus versichern die Member, dass Dritte, die Urheberrechte an den Inhalten besitzen, auf ihr Recht auf Urhebernennung verzichtet haben bzw. teilen der dena die erforderlichen Angaben mit. Die Member haben Werke Dritter gesondert zu kennzeichnen und der dena die Quelle mitzuteilen.

(4) Vorsorglich stellen die Member die dena auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen Rechten an den Inhalten ableiten. Dies schließt auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung der dena gegenüber Dritten ein. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Sämtliche Rechte an den Projektinhalten des FEL liegen bei der dena. Membern ist die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Inhalte im Kontext des FEL ohne die Zustimmung der dena untersagt. Reposts unserer Social Media Accounts der FEL Aktivitäten sind davon unberührt.

(6) Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

Die dena beabsichtigt, im FEL regelmäßig sowie anlassbezogen Filmaufnahmen und Fotos von Veranstaltungen, Projektvorstellungen und anderen Aktivitäten der Community zu machen und diese für die Öffentlichkeitsarbeit des FEL zu verwenden. Die Erstellung und Veröffentlichung von Aufnahmen im Zusammenhang mit der Kommunikation zum FEL, auf denen die Member abgebildet sind, erfolgt im berechtigten Interesse der dena. Die Veröffentlichungen erfolgen mit oder ohne Angabe ihrer Firma. Eine namentliche Nennung der Member erfolgt nicht.

Der Verarbeitung von Filmaufnahmen und Fotos kann jederzeit für die Zukunft unter widersprochen werden (vgl. Datenschutzerklärung).

Die Parteien haften dem Grunde nach für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der dena ist bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereichs wesentlicher Vertragspflichten und der Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Die dena ist berechtigt, den Namen der Institution der Member sowie ggf. den Titel der Arbeitsinhalte des Start-ups in die eigene Kunden-Referenz-Liste mit aufzunehmen und für eigene Marketing und Werbemaßnahmen Dritten gegenüber offen zu legen. Das Member und dessen Institution haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der vorgenannten Daten zum Zwecke des Marketings und der Werbung einzulegen. In diesem Fall werden die Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Der Widerspruch kann per E-Mail an kommuniziert werden.

Die dena kann diese Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ändern oder ergänzen. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Member spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten oder ergänzten Regelung per E-Mail an die im Member-Account hinterlegte E-Mail-Adresse ankündigen.

Die dena ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Nutzungsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein neues Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn die dena die Änderung dem Member oder Start-up in Textform anbietet, die Vertragspartei die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diese der Änderung digital zustimmt. Stimmt ein Member den Änderungen nicht zu steht der dena ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auch erfüllt durch Email. Dasselbe gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien sind ausgeschlossen.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken.

Gerichtsstand ist Berlin.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Datenschutzinformationen sind unter https://future-energy-lab.de/navigation/datenschutzerklaerung/ abrufbar.