Energy Sharing als Baustein der Energiewende
Die erfolgreiche Energiewende in Deutschland erfordert eine breite Beteiligung verschiedener Akteursgruppen, darunter Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Stadtwerke oder Energiegenossenschaften.
Eine vielversprechende Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten, ist Energy Sharing. Es ermöglicht eine gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom und stärkt zugleich Teilhabe, Akzeptanz und regionale Wertschöpfung. Digitale Technologien sind dabei essenziell: Sie messen und kommunizieren Daten, ermöglichen eine viertelstündliche Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch und können auch Anreize für die Nutzung von Flexibilitäten setzen.
Projekthintergrund
Vor diesem Hintergrund hat die dena im Rahmen des Projekts ESCdigital eine Pilot-Community aufgebaut. Die Ergebnisse zeigen: Die technische Umsetzung einer Energy Sharing Community (ESC) ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen möglich.
Gleichzeitig bestehen nach wie vor verschiedene Herausforderungen, bspw. mit Blick auf die Verfügbarkeit und den Einsatz intelligenter Messsysteme oder auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Marktrollen. Zudem steht noch immer die nationale Umsetzung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie aus.
Über das Projekt
Das neue Projekt Forum EnShare knüpft hier an. Ziel ist es, gemeinsam mit einem diversen Akteurskreis verschiedene Perspektiven zusammenzubringen und konkrete Handlungsoptionen für einen verbesserten Rechtsrahmen zu erarbeiten. Das Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) umgesetzt und läuft von 2025 bis 2027.
Gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und dem Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) richten wir mit dem Forum EnShare eine Austausch-Plattform für Energy Sharing ein. Um dabei auch einen Praxisbezug sicherzustellen, sind neben verschiedenen themenspezifischen Workshops auch zwei Besuche bei Praxisvorhaben geplant.
Energy Sharing in der Praxis – seid dabei!
Habt ihr vor eine Energy Sharing Community umzusetzen und Lust, die praktischen Herausforderungen mit uns zu diskutieren? Dann schreibt uns gerne eine Mail – die passenden Ansprechpersonen und Mail-Adressen findet ihr am Ende der Seite.
Wir freuen uns über Euren Hinweis!
Workshops
§42c Energiewirtschaftsgesetz – neue Chancen für Energy Sharing (29.01.2026)
→ Mit der 2025 beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen für Energy Sharing eingeführt. Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht der neue § 42c EnWG Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Verteilernetzbetreibers und bietet somit neue Möglichkeiten für Teilhabe und lokale Wertschöpfung.
→ Konkret sieht §42c EnWG Erleichterungen hinsichtlich der Lieferantenpflichten vor. So muss zum einen keine Vollversorgung mehr sichergestellt werden. Zum anderen bestehen keine Lieferantenpflichten nach §§ 5 und 40 bis 42 EnWG für Haushaltskunden, die eine Anlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW oder 100 kW (Mehrparteienhaus) betreiben.
→ Der Betrieb der Anlage darf dabei weder überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers dienen. Da der §42c EnWG im Falle von rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen des Privatrechts auf beteiligt Mitglieder oder Gesellschafter abstellt, sind Bürgerenergiegenossenschaften ebenfalls zum Anlagenbetrieb berechtigt.
→ Voraussetzung für Energy Sharing ist zudem die Ausstattung der Erzeugungs- und Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys), welche eine viertelstundenscharfe Messung der Erzeugungs- und Verbrauchsmengen ermöglichen.
→ Zwischen Anlagenbetreiber und teilnehmenden Letztverbrauchern werden zwei Verträge abgeschlossen: ein Liefervertrag sowie ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung von Elektrizität. Zusätzlich hat jeder Letztverbraucher einen separaten Liefervertrag für den Reststrom. Die 1:1 Beziehung zwischen Letztverbraucher und Lieferant wird somit aufgebrochen.
→ Es sind keine Privilegierungen speziell für Energy Sharing vorgesehen: Strompreisbestandteile und Netzentgelte fallen regulär an.
→ Eine zentrale Rolle spielt die in §20b EnWG vorgesehene Plattform für die Kommunikation mit Netzbetreibern für Akteure ohne standardisierte Marktrolle. Alternativ können auch Dritte Dienstleistungen übernehmen, z. B. für die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern, aber auch im Hinblick auf Vertragsmanagement und Abrechnungen, Installation, Messung und Wartung der Anlage.
→ Die praktische Umsetzung bleibt trotz des neuen gesetzlichen Rahmens komplex. Offen bleibt beispielsweise die Frage, wie Netzentgelte abgerechnet werden und wie die Sharing-Strommengen bilanziert werden.
→ Mögliche Strategien für eine einfache Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG sind Standardisierung (z.B. Messkonzepte oder Musterverträge) oder auch die Etablierung zentraler Strukturen (z. B. eine zentrale Informationsstelle oder die bereits vorgesehen Plattform nach §20b EnWG für nicht standardisierte Marktrollen).
→ Informationen über Kosten und Nutzen, Erfahrungsaustausch zwischen Praxisvorhaben, Sammlung von Best Practices oder auch gezielte (Weiter-)Bildungsangebote können zudem zur weiteren Umsetzung beitragen.
